Landespflegerat Sachsen-Anhalt

Die Aufgaben des Landespflegerates Sachsen-Anhalt

Pflege entwickeln, Qualität sichern

  • Initiierung und Förderung von Qualitätsentwicklung in allen berufsrelevanten Feldern des Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesens
  • Förderung der Professionalität, der wissenschaftlichen Forschung und der akademischen Bildung
  • Förderung der Selbstverwaltung und Übernahme von Aufgaben der Selbstverwaltung der Pflege- und Gesundheitsberufe
  • Erfüllung gesetzlicher Aufgaben der Berufsorganisationen der Pflegeberufe und des Hebammenwesens
  • Weiterentwicklung von Managementstrategien in der Pflege und im Hebammenwesen
  • Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung
  • Zusammenarbeit mit dem DPR
  • Pflege der Kontakte zu den Ministerien
  • Pflege der Kontakte zu den gesundheitspolitischen Sprechern der Fraktionen im Landtag