Die Aufgaben des Landespflegerates Sachsen-Anhalt
Pflege entwickeln, Qualität sichern
- Initiierung und Förderung von Qualitätsentwicklung in allen berufsrelevanten Feldern des Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesens
- Förderung der Professionalität, der wissenschaftlichen Forschung und der akademischen Bildung
- Förderung der Selbstverwaltung und Übernahme von Aufgaben der Selbstverwaltung der Pflege- und Gesundheitsberufe
- Erfüllung gesetzlicher Aufgaben der Berufsorganisationen der Pflegeberufe und des Hebammenwesens
- Weiterentwicklung von Managementstrategien in der Pflege und im Hebammenwesen
- Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung
- Zusammenarbeit mit dem DPR
- Pflege der Kontakte zu den Ministerien
- Pflege der Kontakte zu den gesundheitspolitischen Sprechern der Fraktionen im Landtag